Immobilienwirtschaftlicher Blick auf den Koalitionsvertrag

Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die SPD, Grüne und FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. In diesem Vertrag werden auch Themenbereiche der Immobilienbranche aufgegriffen, die zu einigen Änderungen und neuen Herausforderungen führen werden. Der Fokus liegt auf den Themen Wohnen, Bauen und Klimaschutz. Was die Parteien diesbezüglich konkret vorhaben, möchten wir nachfolgend kurz beleuchten.

Schaffung von Wohnraum 

Ein zentrales Thema stellt die Schaffung von mehr Wohnraum dar. Gerade in Städten ist die Wohnraumknappheit immer wieder ein wichtiges Thema. Konkret sind durch die Politik jährlich insgesamt 400.000 Neubauwohnungen geplant, wovon 100.000 öffentlich gefördert sein sollen. Zusätzlich sollen die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erhöht werden. Um steuerliche Anreize zu erzeugen, soll die lineare Abschreibung von 2% auf 3% erhöht werden. Die Parteien wollen außerdem eine neue Wohngemeinnützigkeit mit einer steuerlichen Förderung und Investitionszulagen schaffen.  Ein weiterer Aspekt ist, die Kosten für den Wohnungsbau durch verschiedene Faktoren zu senken. Dies soll zum Beispiel durch den Ausbau der Digitalisierung, serielles Bauen oder auch durch eine Entbürokratisierung verschiedener Vorgänge erreicht werden.

Bauministerium 

Unterstrichen wird die Bedeutung von neuem Wohnraum auch dadurch, dass es erstmals seit 2013 wieder ein Bundesministerium gibt, das den Bereich Bauen und Wohnen vereinen soll. Dieses Ministerium wird der SPD zugeordnet und von Klara Geywitz geleitet.

Mieterschutz 

In dem Koalitionsvertrag wird auch auf den Mieterschutz eingegangen. Die Kappungsgrenze soll in angespannten Wohnungsmärkten, also auch in Hamburg, von 15% auf 11% in drei Jahren gesenkt werden. Die Mietpreisbremse wird vorerst auch bis 2029 verlängert. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern soll ein qualifizierter Mietenspiegel verpflichtend sein. Zudem sollen Mietverträge der letzten 7 Jahre in den Mietenspiegel mit einfließen.

Klimaschutz im Gebäudebereich 

Um den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzubringen und die Klimaziele erreichen zu können, sollen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgenommen werden. Neu eingebaute Heizungen sollen ab 2025 auf Basis von 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem soll der Neubaustandard an den Standard eines KfW-Effizienzhaus 40 angepasst werden. Wer bei Bestandsgebäuden ab 2024 wesentliche Ausbauten, Erweiterungen oder Umbauten durchführt, muss diese an ein Effizienzhaus 70 anpassen.

Auch der Solarenergieausbau soll weiter vorangetrieben werden, sodass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies deshalb verpflichtend werden, bei privaten Neubauten soll es die Regel sein.

Ein weiterer Punkt, der thematisiert wird, ist dass der C02 Preis zum 1. Juni 2022 zwischen Vermietern und Mietern anhand eines Stufenmodells nach Gebäudeklassen geteilt werden soll. Falls dies jedoch nicht gelingen sollte, werden die Kosten ab dann hälftig geteilt.

Sachkundenachweis für Verwalter und Makler 

Für alle WEG-Verwalter, Mietverwalter und Immobilienmakler kommt es ebenfalls zu einer Änderung: Die Ampelkoalition möchte einen echten Sachkundenachweis einführen, der bescheinigt, dass die Person die notwendige Sach- und Fachkunde besitzt, um die Tätigkeit auszuführen.

Flexiblere Grunderwerbsteuer 

Die Bundesländer sollen bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer flexiblere Möglichkeiten erhalten. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Einführung eines gewissen Freibetrags. Share-Deals, die gerne getätigt wurden, um Grunderwerbsteuer zu sparen, sollen zukünftig nicht mehr möglich sein.

 

Weiterführende Links: 

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/koalitionsvertrag-aus-immobiliensicht_84342_553592.html
https://zia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/11/ZIA-Bewertung_KoaV_20211125_final.pdf

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