BEWERTEN SIE JETZT IHRE IMMOBILIE
Kostenlos und unverbindlich
So kommen Sie in wenigen Schritten zu Ihrer Ersteinschätzung: Wählen Sie zuerst die Immobilienklasse aus. Geben Sie dann Eigenschaften wie die Quadratmeterzahl, die Anzahl der Zimmer, Ausstattungsmerkmale, das Baujahr und den Zustand an. Zum Abschluss benötigen wir den Standort der Immobilie. Dann wird eine Ersteinschätzung der Immobilie ermittelt. (Beachten Sie bitte, dass eine Ersteinschätzung eine professionelle Ermittlung nicht ersetzen kann.)
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UNSER SYSTEM
So arbeiten wir!

1. ENTSCHEIDUNG FÜR IHREN MAKLER
• gemeinsame Begehung Ihrer Immobilie
• detaillierte Marktwerteinschätzung unter Berücksichtigung
baulicher Gegebenheiten und Möglichkeiten
• Ausarbeitung möglicher Vermarktungsstrategien
• Präsentation der Marktwerteinschätzung und Vermarktungsstrategie
• Sie suchen sich mit der nötigen Ruhe den für Sie richtigen Makler aus
2. VORBEREITUNG DER VERMARKTUNG
• Festlegung des Angebotspreises
• Besorgen und Aufbereiten aller relevanten Unterlagen
• finale Zielgruppenanalyse
• Festlegung der Vermarktungsstrategie
• Bild- und Fotoaufnahmen für 360-Grad-Visualisierung
• Erstellung des Exposés und weiterer Werbemittel
• Vorabinfo an unsere vorgemerkten Kunden


3. VERMARKTUNG DER IMMOBILIE
• Veröffentlichung auf unserer Website und allen wichtigen Portalen
• Werbemaßnahmen wie Flyer, Galgenschild, Anzeigen, usw.
• Koordination/Durchführung der Besichtigungstermine
• Finanzierungsbestätigungen der Bieter
• regelmäßiges Nachjustieren der Details (Text, Bildauswahl, usw.)
• evtl. Überprüfung des Angebotspreises
• kontinuierliche Kommunikation mit Ihnen und den Interessenten
4. VERKAUF DER IMMOBILIE
• Sie entscheiden sich für einen Käufer
• Kaufvertrag ausarbeiten und abstimmen
• Begleitung zum Notartermin
• Courtagerechnung
• Abwicklung des Kaufvertrags durch Notar, Ämter und Banken
• Zahlung des Kaufpreises


5. ÜBERGABE DER IMMOBILIE INKL. PROTOKOLL
• Schlüsselübergabe an Käufer (auch ohne Anwesenheit des Verkäufers)
• Protokoll mit Zählerständen (an Notar zur ET-Umschreibung)
• Protokoll mit Zählerständen (an Notar zur ET-Umschreibung)