Ob einfach wegen der gesetzlichen Vorgaben oder auch wegen des Krieges von Russland gegen die Ukraine: Die Fragen von Immobilieneigentümern nach regenerativen Energieformen wie auch nach Energie-Effizienz werden lauter und mehr. Wir haben deshalb mit Andreas Aksif, Mitglied der Geschäftsleitung beim BeBM Beratungszentrum für energieeffizientes Bauen, gesprochen. Er beantwortet uns und Ihnen Fragen, die jeder Eigentümer in Vorbereitung auf eine Umstellung klären muss. Zudem hat der Experte natürlich auch ein paar wertvolle Hinweise, an die wir alle zudem denken sollten. Erstes Zwischenfazit? Viele Eigentümer stellen sich eine Umstellung auf regenerative Energiequellen einfacher vor als sie letztlich ist.
Beginnen wir mit den gesetzlichen Vorgaben. Das Hamburgische Klimaschutzgesetz von 2021 besagt: Wenn wir aktuell einen Gas-Heizkessel austauschen, müssen wir 15% regenerative Energie mit einbinden. Ok, aber wie machen wir das?
Andreas Aksif (AA): „Bevor wir diese Frage beantworten, müssen wir einen Blick auf die Immobilie werfen und eine ganze Reihe von Fragen beantworten.“
- Wieviel Energie benötige ich für Heizung und Warmwasseraufbereitung? Besorgen Sie sich unbedingt einen Energiebedarfsausweis! Und schauen Sie sich die Verbräuche der letzten drei Jahre an – auch den Stromverbrauch!
- Wie wird die Warmwasserversorgung geregelt – über die Heizungsanlage zentralisiert oder läuft sie dezentral über elektrische Durchlauferhitzer oder Boiler?
- Wie ist es um die Gebäudedämmung bestellt? Stehen Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zeitnah an, die kombiniert werden können/sollten?
- Blick in die Bauunterlagen (unbedingt vorab besorgen, falls nicht vorhanden)! Was ist (technisch) möglich?
- Ist der Strom-Hausanschluss für eine Wärmepumpe groß genug?
- Wie sieht die Bebauung rundherum aus? Aktuelle Flurkarte sollte besorgt werden.
„Wenn Sie regenerative Energien einbinden, dann darf die Thermoskanne da nicht ohne Deckel stehen! Erst wenn der Energieverbrauch – durch Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle optimiert wurde, sollten Sie beginnen, regenerative Quellen einzubinden. So oder so müssen Sie den exakten Energiebedarf Ihres Hauses kennen, damit Sie ableiten können, wieviel Leistung sie mit regenerativen Quellen produzieren müssen. Und nur so können Sie auch die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Maßnahme bewerten.“
Gibt es Ausnahmen für die gesetzliche Vorgabe, bei einem Wechsel 15% regenerative Energien einzubinden?
AA: „Es gibt Ersatzmaßnahmen, wie z.B. der Anschluss ans Fernwärmenetz. Denn dieses soll ohnehin komplett regenerativ werden. Ansonsten kann man in Hamburg auch Energieeinsparmaßnahmen an der Gebäudehülle vornehmen und diese dann nachweisen – sofern keine zentrale Warmwasserversorgung vorhanden und eine Wärmepumpe aus baulicher Sicht nicht umsetzbar ist. Leider gibt es unter den Bundesländern Unterschiede, wie man die Anforderungen erfüllen kann. Diese sollten vorher gründlich geprüft werden.“
Welche alternativen Energiequellen können wir uns jetzt erschließen? Photovoltaik? Wärmepumpe?
AA: „Solar für Warmwasser (sofern es zentral geregelt wird) müsste auch heizungsunterstützend sein, um die gesetzlichen Vorgaben (15%) zu erfüllen. Für eine Bundesförderung müssen 25% regenerative Energien erzielt werden. Dafür braucht es viel Dachfläche in perfekter Ausrichtung. Aber wer will in einem intakten Dach irgendwelche Befestigungen, die recht wartungsintensiv sein können und für die man u.U. auch Standsicherheitsnachweise benötigt? Aus meiner kaufmännischen Sicht ist das Thema thermische Solaranlage für Immobilien eher kritisch zu sehen, wenn der erforderliche Warmwasserbedarf im Sommer gering ist.
Und wie sieht es mit Wärmepumpen aus?
AA: „Eine Alleinversorgung mit Wärmepumpen macht nur Sinn bei einer energetisch optimierten Gebäudehülle. Wenn die Hülle schlecht ist, ist es nur schwer möglich oder wirtschaftlich sinnig, regenerative Quellen ohne fossile Energien einzusetzen. In der Praxis werden Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen eingesetzt. Für die effizientere Sole-Wasser-Wärmepumpe muss man mindestens 100 m tief in die Erde bohren, und für Luft-Wasser-Wärmepumpen benötige man je nach Energiebedarf, mehr Aufstellfläche auf dem Grundstück.“
Wie würden wir da konkret vorgehen?
AA: „Also nehmen wir an, der Gaskessel eines Hauses muss getauscht werden. Dann schaue man sich die erforderliche Heizlast an und berechnet wieviel davon 25% sind. Und jetzt geht es mit den ganzen Fragen los: Kann man das mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe leisten? Wie groß wird die dann sein? Wie laut wird sie sein? Brauche man dafür zusätzliche Schallschutzmaßnahmen? Muss der Strom-Hausanschluss erneuert oder vergrößert werden? Dass hängt alles davon ab, wieviel Energie das Gebäude benötigt.“
Was brauche ich zu diesem frühen Zeitpunkt noch?
AA: „Es wird eine rechnerische Heizlastberechnung benötigt – vor allem für den Anteil der Wärmepumpen ist das erforderlich. Und wir sollten uns einen gewissen Puffer einplanen – soll heißen, keine starren Maßnahmen umzusetzen: Aktuell brauche ich nur 25% regenerativen Anteil, um Fördermittel zu erhalten. Perspektivisch wird es aber eher in Richtung von 60% gehen. Und natürlich auch mit Blick auf die Gebäudehülle: Ist es vielleicht dringender, dort zu investieren, bevor ich mich um die Dimensionierung der Wärmepumpen kümmere? Die Eigentümer müssen da m. E. umdenken: Wärmepumpen sind effektive Energieerzeuger. Aber was glauben Sie, wie mich die Eigentümer angucken, wenn ich denen sage, dass Grundstücksflächen anders genutzt werden müssen, da Wärmepumpen nicht nur im Keller aufgestellt werden, sondern auch auf der Grundstücksfläche, weil diese die Energie aus der Luft oder dem Erdreich nutzen.
Also muss erstmal geklärt werden, was genau (wieviel kW) Sie benötigen. Prinzipiell kann man Gas gut mit Solar und auch mit den Wärmepumpen kombinieren. Zeitlich nah ist eine Umsetzung derzeit eh nicht möglich, weil die meisten Betriebe auf Wochen und Monate ausgebucht sind. Aber man kann jetzt schon verschiedene Sachen anschieben, um danach keine Zeit zu verlieren, dazu gehören:“
- Bauzeichnungen besorgen
- Energiebedarfsausweis erstellen lassen
- Gibt es Einsparpotenzial an der Gebäudehülle
- Heizlastberechnung erstellen lassen (Soll/IST Vergleich)
- Stromhausanschlüsse prüfen… mit den Stadtwerken klären, ob eine Leistungserhöhung möglich ist.
- Wo könnte die Außeneinheit der Wärmepumpe auf meinem Grundstück stehen?
Das sind schon mal viele Tipps und Hinweise zu den förderrelevanten Verbräuchen bei Heizung und Warmwasser. Wie sieht es mit ‚normalem‘ Stromsparen aus?
AA: „Strom sparen ist mit Photovoltaikanlagen etwas einfacher. Weil die Elemente leichter als für die Warmwasseraufbereitung sind, ist es unproblematischer die PV- Anlage am Gebäude zu montieren oder aufzustellen. Aber auch hier muss man sich als Eigentümer vorab einige Fragen stellen und auch beantworten.“
Worauf muss ich bei einer WEG hier achten?
AA: „Als Besitzer eines Einfamilienhauses kann man hier maximal frei agieren. Eine WEG kann leider nicht frei agieren, da die WEG dann als Energielieferant gilt, was steuerliche und rechtliche Verpflichtungen mit sich bringt. Wir hoffen, dass die Regierung in 2022 dieses Problem angeht und neue rechtliche und vor allem praxisnahe Lösungen schafft. Denn heute braucht es noch einen Betreiber (Contractor) für die PV-Anlage, um juristische Fallstricke zu vermeiden.
Können wir hier also gar nichts machen?
AA: „Natürlich gibt es da auch Möglichkeiten, indem man z. B. nur die PV-Anlage an die Allgemeinstromversorgung anschließt. Aber die meisten WEGs haben keinen ausreichend hohen Strombedarf – vor allem im Sommer nicht. Dabei gibt es hier rein technisch und logistisch gute Möglichkeiten, um sich auch in größeren WEGs komplett selbst mit Strom zu versorgen. Der Gesetzgeber muss es nur freigeben!“
Was sagen Sie zu den PV – Plug & Play-Lösungen, auf die Wohnungseigentümer gern setzen?
AA: „Letztlich ist auch das der aktuellen Rechtsunsicherheit geschuldet. Viele Bewohner versorgen sich selbst mit Strom – über sogenannte PV-Balkonanlagen. Bis zu 600 Watt kann man so im Jahr einspeisen und seinen eigenen Verbrauch entsprechend reduzieren. Diesen Ansatz nutzen inzwischen auch einige WEGs, weil denen die elektrischen Durchlauferhitzer oft die Energiebilanz verhageln. Mit den PV-Plug & Play-Lösungen über die Balkonanlagen werden die Bilanzen entsprechend um bis zu 600 Watt pro Einheit aufgewertet. Einziger Unterschied: Die Anlagen sollten auf das Dach und nicht auf die Balkone.“
Zum Abschluss vielleicht noch ein Wort zu den Fördermöglichkeiten. Haben Sie da eine Einschätzung für uns?
AA: „Ich habe in den vergangenen Jahren vieles gesehen und erlebt. Aber ich glaube, dass es noch nie so viele attraktive Fördermittel bei Heizungsmodernisierungen oder Dämmung der Gebäudehülle gab wie heute: bis 45% Zuschuss sind hier derzeit möglich. Insofern kann ich nur jedem empfehlen, dieses Thema gut vorzubereiten, damit Sie handlungsfähig sind, wenn die Betriebe und Planer wieder Ressourcen haben.“
Herr Aksif, vielen Dank für das Gespräch!
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