Das neue Maklergesetz - Wullkopf-Eckelmann Immobilien Hamburg

FAIR TEILEN
DAS SOLLTEN SIE WISSEN

Das neue Maklergesetz

Was es in Hamburg verändert

Immobilienmakler Wullkopf-Eckelmann Hamburg

In Hamburg hat bisher meist der Käufer die Provision bezahlt. Das ändert sich nun mit dem neuen Maklergesetz.

Künftig wird die Courtage also fair geteilt zwischen Käufer und Verkäufer.

Lesen Sie auf dieser Seite alle wichtigen Information zum neuen Maklergesetz und warum es für Verkäufer und Käufer Vorteile bietet.

Ihr Dirk Wullkopf, Geschäftsführer

Was Immobilienverkäufer jetzt über die neue Provisionsteilung wissen müssen

Wenn eine Immobilie über ein Makler verkauft wird, fällt Provision an. Wer diese allerdings zu zahlen hat, war bislang nicht eindeutig im BGB geregelt. Kein Wunder also, dass sich die Provisionsmodelle regional unterschieden haben. In Hamburg zahlte bislang meistens der Käufer die Courtage. In Nordrhein-Westfalen schon immer auch der Verkäufer. Mit der Einführung des Maklergesetzes werden nun bundesweit einheitliche Regeln eingeführt, die auch Auswirkungen auf Hamburg haben. Was sollten Sie dabei beachten?

PROVISIONSRECHNER FÜR KÄUFER UND VERKÄUFER

So ermitteln Sie die richtige Courtage

Provision
für Verkäufer**
Marktüblicher Verkaufspreis

Möglicher Mehrerlös durch Qualitätsmakler*

Provision
für Käufer**
+

*Wir erläutern Ihnen im persönlichen Gespräch, wie wir durch unsere Verkaufsstrategien, einen höheren Preis als den durchschnittlichen Marktpreis erzielen können.
**Der Marktpreis ist ein erreichneter Wert, der sich aus Vergleichsangeboten und den individuellen Ausstattungs-, Zustands- und Lagefaktoren zusammensetzt.

Keine neue Erfindung, aber der neue Standard: Die Provisionsteilung

Die Regelung der Provision war in Deutschland noch nie einheitlich geregelt. Während in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen die Maklerprovision schon immer geteilt wurde, war die Außenprovision in Hamburg gang und gäbe. Nun sorgt das neue Maklergesetz für mehr Transparenz und schafft somit die so genannte Außenprovision für Wohnimmobilien vollständig ab. Das bedeutet, dass der Makler für Verkäufer nicht mehr kostenlos sein kann. Das Gute am neuen Maklergesetz aber ist, dass fair geteilt wird. Die Basis dafür ist ein paritätisches System. Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen. Als weitere Neuerung gilt, dass Maklerverträge nun immer schriftlich verfasst werden und die vereinbarten Leistungen darin fest verankert werden müssen.

Vorteil für den Käufer: Weniger Nebenkosten

Beispiel: Eigentumswohnung zum Angebotspreis 100.000 Euro

Dazu kommt nach neuer Regelung die Maklerprovision für den Käufer: 3,124 % statt wie bisher 6,25 % inkl. Mehrwertsteuer
Der Käufer zahlt nun mit Maklerprovision weniger zusätzlich zum Kaufpreis als bisher, also 103.125 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Die Nebenkosten liegen deutlich niedriger als bisher. Es bleibt mehr Eigenkapital verfügbar.

Vorteil für den Verkäufer: Mehr Leistung und Transparenz

Beispiel: Eigentumswohnung Angebotspreis: 100.000 Euro

Die Maklerprovision beträgt je nach Leistungsumfang des Vertrags für den Verkäufer: 3,125 Prozent inkl. Mwst. Die Courtage wäre in diesem Fall 3125 Euro. Dieselbe Summe übernimmt auch der Käufer. Bei vollem Beauftragungsumfang schließen Qualiätsmakler wie Wullkopf & Eckelmann oft über dem Angebotspreis ab und erzielen Mehrerlöse.

Der Käufer zahlt nicht mehr alleine

Bisher war es in Hamburg so, dass der Käufer die Maklerprovision zahlen musste. Das gibt es nun nicht mehr. Zukünftig muss auch der Eigentümer immer an den Maklerkosten beteiligt werden. Gerade im Bereich Hamburg ändert sich damit sehr viel, da die Außenprovision entfällt und die Provisionsteilung somit verbindlich wird. Grundlage dafür ist das paritätische Prinzip. Das bedeutet, dass die Maklerprovision zwingend zu gleichen Teilen auf den Käufer und Verkäufer verteilt werden muss. Dabei ist die Höhe der Maklercourtage nicht relevant.

KENNEN SIE SCHON UNSEREN RATGEBER?

KENNEN SIE SCHON UNSEREN RATGEBER?

Privatverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Privat, ohne Makler? Dann ist es wichtig, dass Sie alle Schritte des Immobilien-Verkaufs kennen. Wir verraten Ihnen unser Insiderwissen aus jahrelanger Erfahrung in der Immobilienbranche. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie von der Wohnmarkt-Analyse bis hin zu den Verhandlungen mit dem Käufer Ihre Interessen wahren – und so den besten Preis für Ihre Immobilie erzielen!

Im Maklervertrag die Leistungen schriftlich festhalten

Um die professionelle Maklerleistung auch wirklich bekommen zu können, sollten sämtliche Maklerleistungen vertraglich festgehalten werden. Nach dem neuen Maklergesetz ist dies jetzt ohnehin Pflicht. Alles was man bisher per Handschlag regeln konnte, muss nun schriftlich und in Vertragsform geregelt werden. Sehr zum Vorteil des Verkäufers, da dieser jetzt den Überblick über die Pflichten des Maklers und eine Leistungsgarantie erhält.

Beispiel neues Modell: Provisionsteilung

Eigentumswohnung Angebotspreis: 100.000 Euro
Zzgl. Maklerprovision für den Käufer: 3,125 Prozent inkl. Mwst.
Zzgl. Maklerprovision für den Verkäufer: 3,125 Prozent inkl. Mwst. Für seinen Service erhält der Makler auch nach neuer Regelung immer noch 6.250 € inkl. Mehrwertsteuer. Allerdings zahlt der Käufer nun nur noch die Hälfte und der Verkäufer übernimmt die andere Hälfte.

Keine Regel ohne Ausnahme

Wie bei vielen Regeln, gibt es auch hier Ausnahmen. Auf der einen Seite darf der Verkäufer die Courtage auch immer noch voll übernehmen, wenn er dies ausdrücklich wünscht. Bei der Innenprovision verpflichtet sich der Makler vollkommen dem Verkäufer und darf anders als bei der Provisionsteilung auch bei Kaufpreisverhandlung aktiv eingreifen. Auf der anderen Seite gilt das neue Maklergesetz ausschließlich bei einem Immobilienverkauf an Verbraucher. Davon ausgenommen sind demnach also Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Logistikräumen und Büroräume.

Jetzt testen: Wie viel ist Ihre Immobilie eigentlich wert?

sicher
kostenfrei
unverbindlich

Warum lohnt es gerade jetzt einen Immobilienprofi zu beauftragen?

Selbst wenn die neue Regelung den ein oder anderen Immobilienverkäufer dazu verleiten mag, es auf eigene Faust zu probieren und auf Makler zu verzichten, so steht die Beauftragung eines Qualitätsmaklers wie Wullkopf & Eckelmann weiterhin vor allem für den hohen Qualitätsanspruch und das große Leistungsspektrum.

Allein die Einschätzung des Wertes einer Immobilie erfordert viel Erfahrung. Das Maklerhaus Wullkopf & Eckelmann hat stets das Ohr am Markt und nimmt auch kleinste, lokale Marktschwankungen wahr, die ein Eigentümer, der in seinem Leben vielleicht eine oder zwei Immobilien verkauft, meist nicht erkennen kann. Zudem hat sich in den vergangenen Jahren die Rechtslage immer wieder geändert und für neue rechtliche Fallstricke gesorgt, die es beim Immobilienverkauf zu beachten gilt.

Beispiel Energieangaben zum Gebäude und Energieausweis.

Immobilienverkäufern, die es versäumen, in ihren Inseraten die notwendigen Angaben auszuweisen, drohen saftige Geldstrafen. In allen Phasen des Immobilienverkaufs sind langjährige Marktkenntnis und Erfahrung die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Eigenschaften, die jeder Wullkopf & Eckelmann Profi-Makler mitbringt. Ohne professionelle Begleitung ist das nur mit einem hohen Einsatz an Zeit und Aufwand möglich. Und schließlich ist der regionale, ausgebildete Immobilienprofi ein Kümmerer, der dem Verkäufer den Rücken freihält, um seine Veränderung meistern zu können.

IMMOBILIE VERKAUFEN - FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum neuen Provisionsgesetz

Das neue Maklergesetz regelt erstmals bundesweit einheitlich die Vertragsgestaltung zwischen Verkäufern, Käufern und Vermittlern von Immobilien.

Dabei sind nicht nur die Provisionen geregelt, sondern auch die Art und Weise, wie die Verträge zu schließen sind.

Grundsätzlich sind 2 Provisionsmodelle beim Immobilienverkauf möglich: Die Provisionsteilung, bei der sich Käufer und Verkäufer die Courtage fair hälftig teilen. Oder auch eine reine Verkäuferprovision, bei der die Courtage nur vom Verkäufer zu zahlen ist.

Die Provisionshöhen sind dabei variabel und können je nach Leistungsumfang unterschiedlich ausfallen.

Verkäufer können Maklerleistungen nicht mehr kostenfrei erhalten.

Ist eine Provisionsteilung vereinbart, erfolgt sie immer nach paritätischem Prinzip, also genau hälftig zwischen Käufer und Verkäufer.

Keine feste Regelung gibt es, wenn es um die Höhe des Provisionssatzes geht. Die Maklerkosten
können flexibel im Maklervertrag festgelegt werden. Qualitätsmakler, wie die gut ausgebildeten
Mitarbeiter von Wullkopf & Eckelmann, bieten ein umfangreiches Leistungsspektrum mit viel
Markterfahrung, was dazu beiträgt, dass die Immobilie treffsicher zu einem marktgerechten Preis
verkauft wird.

Das neue Maklergesetz ist zu Dezember 2020 in Kraft gesetzt worden.

Vor jedem Verkauf sollte geprüft werden, ob entweder die reine Verkäuferprovision oder die Provisionsteilung angewandt werden sollen.

Beide Varianten sind möglich und können vereinbart werden.

Lassen Sie sich von einem Qualitätsmakler wie Wullkopf & Eckelmann über die Vorteile der jeweiligen Möglichkeiten informieren.

Um die professionelle Maklerleistung auch wirklich bekommen zu können, sollten sämtliche Maklerleistungen und auch der Umfang der Leistungen vertraglich festgehalten werden.

Nach dem neuen Maklergesetz ist dies jetzt ohnehin Pflicht.

Alles, was man bisher per Handschlag regeln konnte, muss nun schriftlich und in Vertragsform geregelt werden.

Der Umfang der Maklerleistung ist entscheidend für den Erfolg der Vermarktung einer Immobilie.

Qualitätsmakler wie Wullkopf & Eckelmann erzielen oft Mehrerlöse, wenn der Verkäufer die gesamte Bandbreite des Leistungsumfangs abruft.

Besonders dann, wenn eine Veränderung der Lebenssituation dafür gesorgt hat, dass die Immobilie verkauft werden muss, ist allerhöchste Sorgfalt und Sensibilität angebracht.

Meist spiegelt sich diese in der Qualität des Leistungsumfangs wider.

Unsere Empfehlung: Geben Sie Acht bei der Auswahl des Maklers.

Denn wie so oft gilt auch beim Immobilienverkauf: Nicht die billigsten Makler sind unbedingt die besten.

Lassen Sie sich von dem Makler Ihres Vertrauens berechnen, wie hoch der aktuelle Marktpreis Ihrer Immobilie ist und wie hoch der Mehrerlös sein kann, den der Makler durch seine Markterfahrung erreichen kann.

Vergleichen Sie die Referenzen des Maklers und führen Sie eine Ersteinschätzung zur Immobilienpreisermittlung durch. Vereinbaren Sie dann einen Termin mit dem Makler und lassen Sie Ihre Immobilie professionell vor Ort bewerten.

Prüfen Sie auch, wie viele Suchkunden des Maklers schon auf Ihre Immobilie passen.

Nutzen Sie den Provisionsrechner auf der Seite des Maklers, um kalkulieren zu können, was der Makler kosten wird und vergleichen Sie unbedingt das damit garantierte Leistungsspektrum.

Das neue Maklergesetz sorgt für mehr Transparenz und schafft die Außenprovision (reine Käuferprovision) für Wohnimmobilien vollständig ab. Das Gute am neuen Maklergesetz ist, dass fair hälftig geteilt wird. Die Basis dafür ist das paritätische System. Verkäufer und Käufer teilen sich also die Provision zu gleichen Teilen.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner