Besteuerung von Immobilienverkäufen nach der Bundestagswahl?

Seit der Bundestagswahl am 26. September 2021 zeichnet sich ab, dass die große Koalition abgewählt wurde. Die sogenannte Ampel ist aktuell die wahrscheinlichere Konstellation für die nächsten vier Jahre. Und es ist klar, dass in den nächsten Wochen und Monaten viele Immobilienthemen neu verhandelt werden. Aber was genau bedeutet das z. B. für den Verkauf von Immobilien? Wie wird der Verkauf künftig besteuert? Wer wird beim Thema Immobilien innerhalb der nächsten Regierung Ton und Richtung vorgeben?

Ein Blick in die Parteiprogramme lässt vermuten, dass der Verkauf von Immobilien mit der nächsten Regierungskoalition mit sehr großer Wahrscheinlichkeit teurer für den Verkäufer wird. Genau das ist jedenfalls der Tenor vieler Gespräche, die wir in den letzten Tagen geführt haben: „Bevor mich in einem Jahr eine erhöhte Spekulationssteuer, eine verlängerte Spekulationsfrist oder generell erhöhte Steuern überraschen, beginne ich jetzt mein kleines Immobilienportfolio neu zu sortieren und die Gewinne der vergangenen Jahre zu sichern“ ist eine Aussage, die wir gerade erst gehört haben.

Die Unsicherheit, ob der Gewinn aus einem Immobilienverkauf nach Ende der Spekulationsfrist auch 2022 noch steuerfrei bleiben wird (oder ob er analog zur Kapitalsteuer künftig pauschal besteuert wird), hat bei unseren Kunden bereits zu Verkäufen geführt – selbst wenn hierfür Steuern angefallen sind. In Österreich existiert bereits seit 2012 ein pauschaler Steuersatz von 30 % auf den Veräußerungsgewinn. Gewissheit darüber, was die neue Koalition anders machen wird, haben wir alle natürlich noch nicht. Aber klar ist auch: Es spricht absolut nichts dagegen, auf Nummer sicher zu gehen und sich mögliche Gewinne aus Immobilieninvestitionen jetzt durch einen Verkauf zu sichern und an anderer Stelle neu zu investieren.

Sprechen Sie uns gerne direkt an, wenn Sie hierzu einen persönlichen Austausch wünschen!

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Weiterführende Links zu den steuerlichen Themen eines Immobilienverkaufs finden Sie u.a. hier:

https://ivd.net/2021/09/veraeusserung-der-selbstgenutzten-wohnung/

https://immobilien.sparkasse.de/immobilien-verkaufen/steuern-beim-hausverkauf.html

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